Die Grundeigentümer unterzeichneten mit Datum vom 27. August 2018 (Unterzeichnung BVU vom 3. Juli 2019) die Vereinbarung betreffend die entschädigungslose vorübergehende Beanspruchung von rund 35 m2 (Bauplan Nr. 16). Ein Landerwerb war bei der Parzelle Nr. bbb nicht vorgesehen (vgl. Beilage 1 zur Vernehmlassung vom 7. Dezember 2023).