5.6. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass bereits das Erfordernis der Unvorhersehbarkeit nicht gegeben ist. Die Erfordernisse der Spezialität und der Schwere des Schadens müssen folglich nicht mehr geprüft werden. 6. Es stellt sich schliesslich die Frage, ob sich allenfalls aus dem NLD ein Entschädigungsanspruch ergibt, der über das Enteignungsrecht hinausgeht. Gemäss § 7 Abs. 3 NLD werden prägende Einzelbäume als Naturobjekte geschützt. Die Kosten dafür werden vor allem mit Direktzahlungen von - 15 -