5.2. Die Gesuchsteller haben das Grundstück im August 1994 gekauft. Es ist unbestritten, dass sich der Mammutbaum bereits seit 1972 auf der Nachbarparzelle befand (Protokoll, S. 7). Die Gesuchsteller machen jedoch geltend, dass sich der Baum zum damaligen Zeitpunkt noch an einer anderen Stelle hinter dem Haus des Nachbarn befunden habe und erst zu einem späteren Zeitpunkt an den jetzigen Standort versetzt worden sei (Stellungnahme vom 25. November 2021, S. 3). Zum genauen Zeitpunkt der geltend gemachten Versetzung konnten die Gesuchsteller an der Verhandlung vom 15. März 2023 jedoch keine Angaben machen (Protokoll, S. 2, S. 7).