J. Anschliessend wurde der Fall am 5. Juli 2023 vom Gericht, wie angekündigt (I.1.) ohne Parteien, beraten. K.1. Mit Beweisanordnung vom 12. Juli 2023 wurden die Parteien aufgefordert, den Standort des Mammutbaums im August 1994 bzw. das Datum der Verpflanzung des Baums mittels Fotografien oder Luftbildaufnahmen zu belegen. Ihnen wurde dafür eine Frist bis 18. August 2023 eingeräumt. -5- K.2. Die Gesuchsteller liessen sich dazu mit Schreiben vom 15. August 2023 vernehmen, machten jedoch keine Angaben zum Standort des Mammutbaums im August 1994 oder zum Datum der Verpflanzung des Baums.