I.1. Mit Beweisanordnung vom 17. Mai 2023 forderte der Präsident des SKE die Gesuchgegnerin auf, dem Gericht das genaue Datum der Rechtskraft des gemeinderätlichen Entscheids vom tt.mm. 2022 mitzuteilen. Gleichzeitig wurden die Gesuchsteller ersucht, dem Gericht bekanntzugeben, wie sich die von ihnen geltend gemachte Nettowohnfläche auf die einzelnen Räume aufteilt und diese Aufteilung mittels eines Grundrisses der Liegenschaft zu belegen. Den Parteien wurde dafür eine Frist bis 9. Juni 2023 gesetzt.