H.2. Die Gesuchsteller teilten dem Gericht mit Schreiben vom 27. März 2023 mit, dass sie dem Einigungsvorschlag zustimmen. H.3. Mit Schreiben ebenfalls vom 27. März 2023 teilte die Gesuchgegnerin dem Gericht die Ablehnung des Einigungsvorschlags mit. Damit war der Einigungsversuch gescheitert. Darüber wurden die Parteien vom SKE mit Schreiben vom 31. März 2023 informiert.