Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. G. Mit Schreiben vom 28. Februar 2023 reichten die Gesuchsteller unaufgefordert eine Stellungnahme ein, mit der sie die gestellten Anträge weiter konkretisierten. Diese wurde der Gesuchgegnerin am 3. März 2023 zur Kenntnis gebracht. H.1. Das SKE führte am 15. März 2023 eine Verhandlung mit Augenschein durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 2). Im Anschluss daran unterbreitete das -4- Gericht den Parteien einen Einigungsvorschlag und setzte ihnen eine Frist bis 29. März 2023, um dem Gericht mitzuteilen, ob sie dem Vergleichsvorschlag zustimmen.