D. Am 9. November 2022 teilte das SKE den Verfahrensbeteiligten mit, dass das Verfahren aufgrund der Rechtskraft des Entscheids vom 15. August 2022 wieder aufgenommen werde. Sie wurden aufgefordert, ihre Standpunkte bis 2. Dezember 2022 allenfalls zu aktualisieren. Die Gesuchgegnerin wurde zudem aufgefordert, innert gleicher Frist die Vorakten des Verfahrens einzureichen. E. Die Gesuchgegnerin reichte mit Schreiben vom 16. November 2022 die Vorakten des Verfahrens ein. Die Gesuchsteller verzichteten konkludent auf eine Stellungnahme. F. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2022 brachte das SKE die Eingabe der Gesuchgegnerin den Gesuchstellern zur Kenntnis.