B.1. Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 beantragten A._____ und B._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) wiedererwägungsweise die Aufhebung der vorsorglichen Unterschutzstellung des Mammutbaums. Sollte dem nicht stattgegeben werden, stellten sie folgende Anträge: "a. Es seien den Gesuchstellern für den Verlust an Wohnnutzungswert ihrer Liegenschaft R-Strasse ccc infolge des widerrechtlichen Mammutbaums ab Mai 2022 bis zum Ablauf der vorläufigen Unterschutzstellung eine monatliche Entschädigung von CHF 500 auszurichten.