A.2. Am 14. Januar 2021 forderten A._____ und B._____ den Eigentümer der Parzelle bbb auf, den Mammutbaum bis Ende März 2021 zu entfernen. Dieser liess am 13. Oktober 2021 bei der Einwohnergemeinde Q._____ die vorsorgliche Unterschutzstellung des Mammutbaums für die Dauer der der laufenden Gesamtrevision der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung (kurz: BNO) sowie die definitive Unterschutzstellung des Mammutbaums nach Abschluss der BNO-Revision beantragen.