2. 2.1. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 15'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 640.00 und den Auslagen von Fr. 290.00, zusammen Fr. 15'930.00, werden den Gesuchstellern 1-3 auferlegt. 2.2. A._____ hat 51 % der Verfahrenskosten, ausmachend Fr. 8'124.30, zu bezahlen. 2.3. B._____ hat 18 % der Verfahrenskosten, ausmachend Fr. 2'867.40, zu bezahlen. 2.4. C._____ hat 31 % der Verfahrenskosten, ausmachend Fr. 4'938.30, zu bezahlen. 3. 3.1. Die Gesuchsteller 1-3 haben der Gesuchgegnerin und dem Beigeladenen je einen Parteikostenersatz von Fr. 50'000.00 auszurichten. - 39 -