Zur beantragten Befragung von L._____ gab der Rechtsvertreter der Gesuchsteller zu Protokoll, dieser habe den Gesuchstellern einen Landabtausch im Rahmen einer möglichen Landumlegung angeboten (Protokoll, S. 23). Die in Erwägung gezogene Landumlegung wurde offensichtlich von den Gesuchstellern nicht mehr weiterverfolgt. Was die Befragung von ehemaligen Gemeinderäten anbelangt, ist festzuhalten, dass allfällige von diesen gemachte mündliche Zusicherungen im Jahr 2006 den Gesuchstellern nach so langer Zeit keine Vertrauensposition mehr verschaffen können (Erw. 7.6.4.). Weiter ist ohnehin fraglich, ob sich die ehemaligen Gemeinderäte überhaupt noch an vor so langer Zeit mündlich ge-