Die Gesuchsteller gaben zudem an, dass es seither keine weiteren Gespräche mehr gegeben habe. Aufgrund der damals herrschenden grossen Bautätigkeit in der Gemeinde Q._____ habe man beschlossen, abzuwarten (Protokoll, S. 24). Fraglich ist, ob die Gesuchsteller aus den mit dem ehemaligen Gemeindeschreiber geführten Gesprächen – sofern diese tatsächlich stattgefunden haben – für sich ableiten durften, dass die Realisierung eines allfälligen Bauvorhabens möglich gewesen wäre, da es auch im - 32 -