7.6.4. Die Gesuchsteller können die mit den damaligen Gemeinderäten und dem ehemaligen Gemeindeschreiber geführten Gespräche nicht belegen. An der Verhandlung vom 12. Februar 2025 führten sie dazu aus, zur damaligen Zeit sei vieles mündlich vereinbart worden. Man habe sich noch nicht in einer fortgeschrittenen Planungsphase befunden. Verbindliche Gemeinderatsbeschlüsse lägen daher nicht vor. Der Bauverwalter der Gemeinde führte dazu aus, er habe mehrere Stunden im Archiv gesucht und Handnotizen des ehemaligen Gemeindeschreibers zu anderen Themen gefunden, nicht aber zum vorliegenden Thema. Die Gesuchsteller gaben zudem an, dass es seither keine weiteren Gespräche mehr gegeben habe.