7.6.3. An der Verhandlung vom 12. Februar 2025 machten die Gesuchsteller geltend, die Projektstudie sei nur deshalb nicht weiterverfolgt worden, da eine Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zur Diskussion gestanden habe. Das sei für sie ein Grund gewesen, abzuwarten und das Bauvorhaben zunächst nicht mehr weiterzuverfolgen. Zur zeitlichen Abfolge brachte die Gemeinde vor, die Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen habe im Jahr 1999 zur Diskussion gestanden. Die - 31 -