Weiter führten die Gesuchsteller für ihre Darstellung des Sachverhalts kein einziges offizielles Dokument ins Feld. Ihre Ausführungen stützten sich einzig auf Papiere und Notizen aus ihrem eigenen Wirkungskreis und auf die Befragung von Zeugen primär aus dem eigenen Umfeld, was erhebliche Zweifel an ihrer Version wecke. Das Schreiben des von Gesuchsteller 3 beigezogenen Rechtsanwalts D._____ vom 5. September 2006 enthalte eine Aufzählung der Hindernisse, welche für die Realisierung einer Überbauung noch hätten überwunden müssen.