Davon abgesehen sei davon auszugehen, dass eine derartige Umzonung bereits im Jahr 1999 im Vorfeld zur Ortsplanungsrevision 2000/2002 zur Diskussion gestanden habe und nicht erst im Jahr 2009. Viel wahrscheinlicher sei, dass der Gesuchsteller 3 seine Bebauungspläne nicht weitergeführt habe, da er eingesehen habe, dass er seine Parzelle nicht alleine würde überbauen können.