habe. Da zur Bestimmung des Stichtags auf das Datum des Richtplanbeschlusses vom 24. März 2015, allerspätestens jedoch auf die bundesrätliche Genehmigung vom 23. August 2017 abzustellen sei, sei eine Berufung auf den Vertrauensschutz ab diesem Zeitpunkt in jedem Fall ausgeschlossen. - 30 -