_ vom 18. August 1999. Darin werde festgehalten, dass die adressierte Familie und weitere 25 Stimmberechtigte eine Sammeleinsprache gegen die geplante Umzonung von 30'0000 m2 Baugebiet in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen vornähmen. Es stehe somit fest, dass eine Umzonung der Grundstücke westlich des R-Wegs in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im Jahr 1999 für kurze Zeit ein Thema gewesen sei und nicht etwa im Nachgang zum Gespräch vom 5. September 2006. Es sei daher ausgeschlossen, dass der Gesuchsteller 3 aufgrund einer geplanten Umzonung seine Überbauungspläne habe ruhen lassen und dass er Dispositionen im Vertrauen auf eine Auskunft der Gemeinde unterlassen