mitwirken werde, könne nicht mehr nachgeprüft werden, da der ehemalige Gemeindeschreiber bereits vor einiger Zeit verstorben sei. Trotz aufwändiger Recherche seien bei der Einwohnergemeinde keine Schriftstücke zu dieser behaupteten Sitzung gefunden worden. Es sei daher nicht klar, ob diese überhaupt stattgefunden habe. Die angeblichen Aussagen von E._____ seien mit F._____ (Vizeammann und Gemeindeammann vom 1994 bis 2021), G._____ (Gemeinderat und Ressortvorsteher von 2000 bis 2009) und H._____ (Gemeindeammann von 1998 bis 2001) analysiert worden. Sie hätten übereinstimmend bestätigt, dass eine Überbauung der Parzellen aaa, bbb und ccc nach ihrer Erinnerung im Gemeinderat nie bespro-