Die Gemeinde habe sich an einer Überbauung des Gebiets stets sehr interessiert gezeigt. Entsprechend habe die Gemeinde dem Gesuchsteller 3 zugesichert, dass zumindest im Hinblick auf seine Parzelle keine Bedenken wegen einer Sondernutzungsplanung bestünden. Die Gemeinde habe dann jedoch eine allfällige Umzonung des Gebiets in die Zone für öffentliche Bauten und Anlage in Betracht gezogen, weshalb die Pläne nicht mehr weiterverfolgt worden seien.