An der Verhandlung wurde die am 27. September 2024 vom Parlament beschlossene Revision des USG (BBl 2024 2502) thematisiert (Protokoll, S. 11). Die Revision des USG bezweckt unter anderem, die raumplanerisch geforderte Siedlungsverdichtung nach innen auch in lärmbelasteten Gebieten zu ermöglichen (Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, Änderung des Umweltschutzgesetzes [Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, In- formations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht], BBl 2020, S. 8 ff.). Neu definiert Art. 22 Abs. 2 USG bestimmte Voraussetzungen, unter - 27 -