Es sei unklar, wer sie wann, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck gezeichnet habe. Weiter seien die Handskizzen derart einfach und rudimentär, dass der Gesuchsteller 3 daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten könne, insbesondere auch nicht, dass er tatsächlich und ernsthaft die Absicht gehabt hätte, seine Parzelle zu überbauen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte er von seinem Architekten zumindest ein Vorprojekt oder Bauprojekt mit entsprechenden Plänen ausarbeiten lassen.