Das Areal hätte nur gesamthaft im Rahmen einer Planung überbaut werden können. Auch wäre wahrscheinlich eine Landumlegung erforderlich gewesen, um eine zweckmässige Erschliessung der Grundstücke zu ermöglichen. Durch die bestehende Sondernutzungsplanpflicht und die wahrscheinliche Notwendigkeit einer Landumlegung standen den - 24 - Gesuchstellern mehrere Hindernisse im Weg, die es erschwerten, ihr Land aus eigener Kraft in naher Zukunft zu überbauen. 7.5.3. Zudem müssten die Parzellen von einem gewässerschutzrechtskonformen GKP erfasst sein.