Vorliegend unterlagen die Parzellen der Gesuchsteller einer Sondernutzungsplanpflicht (Protokoll, S. 25). Der Gesuchsteller 3 führte an der Verhandlung dazu aus, er habe von der Bauverwaltung der Gemeinde Q._____, die damals noch extern gewesen sei, die Auskunft erhalten, dass die Planungspflicht nicht mehr verbindlich sei. Ohne diese Auskunft hätte er keine Projektskizzen und Studien erstellt (Protokoll, S. 12).