7.5.2.3. Die Parzellen aaa, bbb und ccc sind durch den R-Weg und die V-Strasse strassenmässig groberschlossen. Die Strassen weisen ihrer Funktion als Erschliessungsstrassen entsprechend eine Breite von rund 5 m auf (Planungsbericht Überprüfung mit Aufhebung rechtskräftiger Sondernutzungspläne, S. 26). Die Gesuchsteller anerkennen, dass die an die V-Strasse angrenzende Parzelle ccc strassenmässig besser erschlossen ist als die anderen beiden Grundstücke, welche nur an den R-Weg angrenzen (Protokoll, S. 4). Es ist fraglich, ob die bestehende Erschliessung für die Parzellen bbb und aaa genügen würde.