Für Parzelle aaa ergebe sich durch die Entfernung von 65 m eine Lärmreduktion von 19 dB(A), womit die Planungswerte in der Lärmempfindlichkeitszone II am Tag um 7.9 dB(A) und in der Nacht um 15.3 dB(A), in der Lärmempfindlichkeitszone III am Tag um 2.9 dB(A) und in der Nacht um 10.3 dB(A) überschritten gewesen wären. Vorliegend sei auf die Empfindlichkeitsstufe II abzustellen, da für die Wohnzone E die ES II definiert gewesen sei. Bei Überschreitung der Planungswerte gelte grundsätzlich ein komplettes Erschliessungsverbot.