81.9 dB(A) sowie in der Nacht 79.3 dB(A) betrügen. Demgegenüber liege der Planungswert in der Lärmempfindlichkeitszone III für den Eisenbahnlärm bei 60 dB(A) für den Tag bzw. bei 50 dB(A) für die Nacht, in der Lärmempfindlichkeitszone II liege der Planungswert gar bei 55 dB(A) bzw. 45 dB(A). Für Parzelle aaa ergebe sich durch die Entfernung von 65 m eine Lärmreduktion von 19 dB(A), womit die Planungswerte in der Lärmempfindlichkeitszone II am Tag um 7.9 dB(A) und in der Nacht um 15.3 dB(A), in der Lärmempfindlichkeitszone III am Tag um 2.9 dB(A) und in der Nacht um 10.3 dB(A) überschritten gewesen wären.