Eine weitergehende Erschliessung sei vorliegend gemäss dem Überbauungsplan gar nicht zulässig gewesen oder wenn, dann nur mit entsprechenden planerischen Verfahren und Massnahmen. Im Norden des Gebiets XZ führe die vielbefahrene SBB- Linie M vorbei. Aus dem Eisenbahnlärmkataster sei ersichtlich, dass die für die Eisenbahnlinie per 2015 als zulässig festgelegten Emissionen am Tag - 21 -