Im Übrigen müsse es schon deshalb an einem gewässerschutzrechtskonformen GKP fehlen, da das Baugebiet massiv überdimensioniert gewesen sei. Für eine Überbauung der Parzellen der Gesuchsteller hätte es auch im Rahmen des kommunalen Überbauungsplans XY vorgängig eines Strassenbauprojekts, einer Landumlegung sowie darüber hinaus eines Erschliessungsplans, eines Beitragsplans sowie eines Bauprojekts für die Erschliessungsanlagen für Trinkwasser, Abwasser und Energie bedurft. Hinzu komme, dass die Gesuchsteller für die Erschliessung und Überbauung ihrer Parzellen keine Kosten aufgewendet hätten. Die Behauptung der Gesuchsteller, wonach sich aus dem Planungsbericht vom tt.mm.