7.5. 7.5.1. 7.5.1.1. Die Gesuchsteller lassen vorbringen, ihre Parzellen seien groberschlossen. Die Hauptstränge der Erschliessungsanlagen seien vorhanden und die erforderlichen Wasser-, Energie- sowie Abwasserleitungen führten so nahe an die Grundstücke heran, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich sei. Weiter seien die Parzellen mit den nötigen Zufahrten versehen. Entsprechend halte der Planungsbericht vom tt.mm. 2019 fest, dass alle zu prüfenden Gebiete der Bauzonenreserve mit Ausnahme der Gebiete XW, XV und U-Weg ausreichend erschlossen seien. Demgemäss habe auch das Gebiet "XZ" als ausreichend erschlossen und baureif zu gelten.