Eine spätere tatsächliche Entwicklung kann zwar einen neuen Planungshorizont eröffnen. Dies ändert aber nichts daran, dass die Nutzungsplanung RPG-widrig war und somit die Revision der Nutzungsplanung zur erstmaligen Schaffung eines RPG-konformen Nutzungsplans führt (BGE 1C_275/2018 vom 15. Oktober 2019, Erw. 3.4.).