durchschnittlichen Entwicklung. Möglicherweise entschädigungspflichtige Auszonungen seien vorliegend nicht vertretbar. Anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 26. März 2002 wurde die Dimensionierung der Bauzonen thematisiert und es wurde ein Rückweisungsantrag gestellt, welcher jedoch abgewiesen wurde.