Der Baulandbedarf kann bestimmt werden, indem der Baulandverbrauch der letzten Jahre mit den vorhandenen Baulandreserven verglichen wird. Daraus kann der durchschnittliche jährliche Baulandbedarf ermittelt werden (BGE 116 Ia 328, Erw. 4.). 6.2.3. Bei der Nutzungsplanrevision 2001/2002 wurden die Bauzonen fast unverändert beibehalten. Aus der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat vom 30. Januar 2002 geht hervor, dass die Bauzonen eine Fläche von - 17 -