Damals war das Baugebiet unstrittig überdimensioniert. Auf Reduktionen des Baugebiets wurde jedoch weitestgehend verzichtet mit der Begründung, weitergehende Auszonungen von seit mehr als 20 Jahren rechtskräftigen und zum Teil erschlossenen Baugebieten seien nicht tunlich. Im Rahmen der Nutzungsplanrevision 2000/2002 wurden die Parzelle aaa in die Wohn- und Gewerbezone WG sowie in die Einfamilienhauszone E und die Parzellen ccc und bbb in die Einfamilienhauszone E überführt.