_ vor der Nutzungsplanrevision 2019/2021 klar überdimensioniert und damit bundesrechtswidrig gewesen sei. Bereits anlässlich der Nutzungsplanrevision 2001/2002 sei die Bauzonengrösse thematisiert worden. So habe der Regierungsrat in der Botschaft an den Grossen Rat vom 30. Januar 2002 ausgeführt, dass die ausgewiesenen Bauzonen rund 16 bis 20 ha zu gross seien. Selbst bei einer gleichbleibenden und regional überdurchschnittlichen Einwohnerzunahme habe die Bauzone noch immer eine Übergrösse von etwa 14 ha aufgewiesen.