5.3. Der Beigeladene geht ebenfalls vom Vorliegen einer entschädigungslos hinzunehmenden Nichteinzonung aus. Im abschliessenden Vorprüfungsbericht vom tt.mm. 2019 halte die Abteilung für Raumentwicklung des BVU fest, dass das Fassungsvermögen der gesamten bestehenden Wohn- und Mischzonen in der Gemeinde Q._____ bei rund 7'100 Personen liege. Gemäss dem massgebenden kantonalen Raumkonzept sei von einer Bevölkerung von ca. 5'690 Personen im Jahr 2031 bzw. 5'950 Personen im Jahr 2040 auszugehen. Das Siedlungsgebiet gemäss Nutzungsplanung 2000/2002 habe damit sogar den Bedarf von 25 Jahren überschritten und das Gebiet "XZ" sei für eine Reduktion der Bauzone geeignet gewesen.