Überbauungsplan bei einer Belassung der Parzellen im Baugebiet aufgehoben worden oder weiterhin Bestand gehabt hätte, kann jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Das Vorliegen einer materiellen Enteignung in Bezug auf die Parzellen bbb und aaa kann daher nicht bereits aufgrund einer fehlenden reellen Bauchance ausgeschlossen werden. Es ist daher für alle streitbetroffenen Grundstücke zunächst zu prüfen, ob eine Auszonung oder eine Nichteinzonung vorliegt.