4.3.3. Der Überbauungsplan XY wurde mit Beschluss vom 2. Mai 2022 tatsächlich aufgehoben und die Aufhebung wurde vom BVU am 8. August 2022 genehmigt. Es ist jedoch fraglich, ob der Überbauungsplan XY auch dann aufgehoben worden wäre, wenn das Gebiet nicht der Landwirtschaftszone zugewiesen worden wäre. Womöglich wäre der Überbauungsplan auch in diesem Fall aufgehoben worden, da er nicht mehr zeitgemäss war und die Baulinien nicht mehr benötigt wurden.