Bezüglich Parzelle aaa lassen sie vorbringen, diese sei zwar ebenfalls vom Überbauungsplan tangiert gewesen, jedoch sei auch hier eine weitergehende Überbauung möglich gewesen. Die Erschliessungsstrasse hätte vorwiegend das nördliche Ende der Parzelle betroffen und die Parzelle nicht "zerschnitten", mit Ausnahme des westlichen Endes. - 13 -