"XZ" realisiert worden sei. Der Überbauungsplan XY sei im Anschluss an die Nutzungsplanrevision 2019/2021 als Folge der Zuweisung des Gebiets "XZ" zur Landwirtschaftszone vom Gemeinderat Q._____ mit Beschluss vom 2. Mai 2022 aufgehoben worden. Dieser Beschluss sei am 8. August 2022 vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (kurz: BVU) genehmigt worden. Am vorliegend massgebenden Stichtag, dem tt.mm. 2021, sei der Überbauungsplan XY jedoch noch in Kraft gewesen. Dieser habe einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Baulandqualitäten der streitbetroffenen Parzellen gehabt.