1.2.2.2. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alle drei Gesuchsteller je einzeln von der Zuweisung ihrer Parzellen zum Nicht-Baugebiet betroffen und daher zur Einreichung von Entschädigungsbegehren legitimiert sind. 1.2.3. Als Gesuchgegnerin wurde richtigerweise die Einwohnergemeinde Q._____ ins Recht gefasst (§ 139 Abs.1 BauG). 1.2.4. 1.2.4.1. Die Gesuchsteller machen ihre Rechte gemeinsam als aktive Streitgenossen geltend. Die Verfahrensführung als Streitgenossenschaft ist im VRPG -8-