Vorliegend haben die Gesuchstellerinnen die betroffenen Grundstücke bzw. Grundstückteile durch Erbgang erworben. B._____ hat Parzelle bbb im Dezember 2017 durch Erbgang erworben. Die Erbteilung erfolgte kurz darauf im Januar 2018. Bei A._____ erfolgte der Erbgang bereits 2008, die Erbteilung jedoch erst im Dezember 2018. Im Februar 2019 wurde A._____ als Alleineigentümerin von Parzelle aaa im Grundbuch eingetragen.