Die Anpassung des Richtplankapitels S 1.2 Siedlungsgebiet sei vom Bundesrat am 23. August 2017 genehmigt worden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe für jedermann erkennbar, definitiv und unwiderruflich festgestanden, dass die Parzellen aaa, bbb und ccc nicht mehr zum Siedlungsgebiet zählen und ausgezont werden müssen. Die formelle Umsetzung durch Auszonung im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sei bereits damals unabwendbar und nur noch eine Frage der Zeit gewesen. Da die Gesuchstellerinnen 1 und 2 weder am 24. März 2015 noch am 23. August 2017 Eigentümerstellung gehabt hätten, fehle ihnen vorliegend Legitimation.