Die Gesuchsteller äusserten sich daraufhin unaufgefordert mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 zu den Neuerungen der Duplik. E.3. Am 15. Dezember 2023 wurde das Schreiben der Gesuchsteller der Gesuchgegnerin und dem Beigeladenen zur Kenntnis gebracht. Diese liessen daraufhin jeweils mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 dazu Stellung nehmen. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. E.4. Am 9. September 2024 lud das Gericht die Parteien zur Verhandlung vor. F. Das Gericht führte am 12. Februar 2025 eine Verhandlung mit Augenschein durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2). Anschliessend wurde der Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: