D.3. Mit Schreiben jeweils vom 1. September 2023 wurde die Replik der Gesuchgegnerin und dem Beigeladenen zur Kenntnis gebracht und ihnen wurde freigestellt, bis 25. September 2023 eine den Schriftenwechsel abschliessende Duplik abzugeben. E.1. Innert mehrfach erstreckter Frist liess die Gesuchgegnerin am 29. November 2023 duplizieren und an ihren Anträgen festhalten. Der Beigeladene liess auch innert mehrfach erstreckter Frist mit Eingabe vom 30. November 2023 duplizieren und an seinen Anträgen festhalten. E.2. Die Eingaben der Gesuchgegnerin und des Beigeladenen wurden den Gesuchstellern am 4. Dezember 2023 zur Kenntnis gebracht.