A. In der Gemeinde Q._____ wurde eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung durchgeführt (beschlossen von der Gemeindeversammlung am tt.mm. 2019, genehmigt vom Regierungsrat am tt.mm. 2021). Davon betroffen waren unter anderem die Parzelle aaa (im Halte von 8'242 m2) von A._____, die Parzelle bbb (im Halte von 2'928 m2) von B._____ sowie die Parzelle ccc (im Halte von 4'959 m2) von C._____. Die betroffenen Grundstücke wurden von der Bauzone (Wohnzone E sowie Wohn- und Gewerbezone WG) in die Landwirtschaftszone umgezont.