von Fr. 625.00/m2 bis Fr. 660.00/m2 aus; bei guter Lage von Fr. 755.00/m2 bis Fr. 835.00/m2 und bei bester Lage von Fr. 1'1005.00/m2 bis Fr. 1'170.00/m2 (vgl. Anhang 2 zum Protokoll). Aus Sicht der Fachrichter befindet sich die vorliegende Parzelle an guter Lage. Der festgelegte absolute Landwert von Fr. 800.00/m2 erscheint daher auch unter diesem Blickwinkel plausibel. 8.6. Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass für die Abtretung von insgesamt 77 m2 ab der Parzelle Nr. bbb ein absoluter Landwert von Fr. 800.00/m2 zu entschädigen ist.