Im vorliegenden Fall ist zu beachten, dass die fragliche Parzelle teilweise als hochwassergefährdet eingestuft ist (Gefahrenkarte Hochwasser, Aargauische Geografische Informationssystem [AGIS]). Aus Sicht der Fachrichterin ist diese Hochwassergefährdung bezüglich des Einflusses auf den Wert ähnlich zu werten wie eine Lärmbelastung. Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Vergleichspreis aus dem Mai 2022 am ehesten mit der vorliegenden Situation vergleichbar ist. 8.4. Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte (Unterschiedliche Nutzungszonen W3 und E2, Gestaltungsplanpflicht, Hochwassergefährdung, Abbruchobjekt) ist ein absoluter Landwert von Fr. 800.00/m2 angemessen.