8. 8.1. Aus den Vergleichszahlen ergäbe sich wie ausgeführt grundsätzlich ein Mittelwert von Fr. 859.00/m2 (ohne Berücksichtigung des Ausreissers von Fr. 153.00/m2, Erw. 6.6.) 8.2. Sechs der Vergleichswerte beziehen sich auf die Wohnzone E2 (Erw. 6.5.), welche mit der Wohnzone W3 nur begrenzt vergleichbar ist. Die Fachrichter sind der Ansicht, dass die Vergleichswerte in der E2 tendenziell eher zu hoch angesetzt sind, da Einfamilienhäuser einen höheren Wert besitzen. Dies muss bei der Festlegung des absoluten Landwertes für die vorliegende der Zone W3 zugewiesene Parzelle berücksichtigt werden.